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Was tun bei einem Geisterfahrer?Wenn im Radio ein Geisterfahrer auf Ihrem Autobahnabschnitt gemeldet wird, beherzigen Sie unbedingt die Empfehlung, rechts zu fahren und nicht zu überholen. Zumindest der linke Fahrstreifen sollte komplett frei bleiben, damit der Geisterfahrer zur Not dorthin ausweichen kann, ohne dass es einen Zusammenstoß gibt. Zusätzlich sollten Sie, unabhängig von der Witterung und der Tageszeit, das Abblendlicht einschalten, und bei schlechter Witterung auch die Nebelscheinwerfer, damit Sie der Geisterfahrer möglichst früh sieht. Blenden Sie den Geisterfahrer aber nicht mit der Lichthupe oder Fernlicht! Wenn der Geisterfahrer geblendet ist, kann er Ihnen nicht mehr ausweichen, selbst wenn er es möchte. Befindet sich der Geisterfahrer in Sichtweite vor ihnen, kommt also unmittelbar auf Sie zu, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, verlangsamen unbedingt und fahren Sie äußerst rechts -- halten Sie zur Not auf dem Standstreifen. Machen Sie es dem Geisterfahrer so leicht wie möglich, einen Crash zu vermeiden. Absolut kontraproduktiv ist es, kurz vor dem Geisterfahrer noch einmal links herauszuziehen, um ihn mit Hupe und Lichthupe auf seinen Fehler aufmerksam zu machen. Im schlimmsten Fall denkt der Geisterfahrer, Sie wären auf Kolissionskurs, und verreißt das Fahrzeug in Richtung rechter Fahrspur -- wo die anderen PKW fahren und wohin Sie auch wieder zurück möchten. Ist die Gefahr vorüber, informieren Sie unverzüglich die Polizei über den Notruf 110. Bitte telefonieren Sie nicht, während Ihnen der Geisterfahrer gerade entgegen kommt, auch nicht mit Freisprecheinrichtung! Sie benötigen sämtliche Konzentration für ein eventuelles Ausweichmanöver! Und gehen Sie nicht davon aus, dass schon irgend jemand anderes den Geisterfahrer melden wird. Was tun als Geisterfahrer?Nun, zunächst einmal sollten Sie alles daran setzen, kein Geisterfahrer zu werden. Sollten Sie zum Beispiel bei dichtem Nebel oder Schneetreiben ins Schleudern geraten und nicht mehr wissen, in welche Richtung es weiter geht: Raten Sie nicht, sondern bleiben Sie lieber an Ort und Stelle stehen, bis Sie sicher sind, welches die richtige Richtung ist. Es gibt mehrere Indizien, anhand denen Sie die falsche Fahrtrichtung erkennen können. So fehlen auf den meisten Autobahnen die Reflektoren an den Leitpfosten, wenn Sie in die falsche Richtung blicken. Zudem befindet sich die doppelte Leitplanke auf dem Mittelstreifen, nur an wenigen Autobahnkreuzen und Anschlusstellen gibt es auf beiden Seiten doppelte Leitplanken. Auch die Schilder sehen Sie nur von hinten -- der Pfosten geht also durch das Schild hindurch und wird nicht vom Schild unterbrochen. Dies sieht man auch bei Schnee recht gut. Zudem sind die Kilometerschilder meist nur von einer Seite, nämlich in Fahrtrichtung, beschriftet. Gerade bei Schneetreiben sind Ihre eigenen Reifenspuren ein gutes Indiz: Fuhr vor Ihnen kein Fahrzeug und Sie haben sich gedreht, dürfen Sie keine Reifenspuren im Schnee sehen -- wenn doch, sind das möglicherweise Ihre eigenen und sie fahren falsch herum. Sind Sie trotz aller Vorsicht zum Geisterfahrer geworden, halten Sie unverzüglich an, selbst wenn Sie nur den Verdacht haben, Sie seien falsch aufgefahren. Fahren Sie äußerst rechts heran, bei Geisterfahrten bedeutet dies so nah wie möglich an die Mittelleitplanke, schalten Sie Warnblinker und Abblendlicht sowie, je nach Witterung, auch den Nebelscheinwerfer ein. Versuchen Sie keinesfalls, auf der Autobahn zu wenden oder die Fahrstreifen zu kreuzen, um auf den Standstreifen zu gelangen! Wenn Sie das Auto direkt an der Mittelleitplanke geparkt haben, steigen Sie aus und begeben sich einige Meter entfernt hinter Ihrem Auto hinter die Leitplanke, damit Sie bei einem Crash zumindest zum Teil geschützt sind. Versuchen Sie nicht, über die Fahrspuren zum Standstreifen zu laufen, das ist viel zu gefährlich! Informieren Sie die Polizei, dass Sie falsch aufgefahren sind, wo Sie stehen und dass Sie Hilfe benötigen. Sofern kein anderer zu Schaden kommt, geht die Sache für Sie glimpflich aus. |
| Der im Urteil vom 12.05.1998 des Landgerichts Hamburg zum Thema "Haftung für Links" (Az: 312 O 85/98) aufgezeigten Richtlinie folgend erklärt der Verantwortliche dieser Website, dass Inhalte anderer Informationsanbieter, auf die verwiesen (verlinkt) wird, keineswegs zu Eigen gemacht werden. Die Verantwortung für die Inhalte der verwiesenen Seiten liegt allein bei den jeweiligen Verantworlichen, Betreibern oder Anbietern; der Verantwortliche dieser Website distanziert sich ausdrücklich. |